Öffentliche Verhandlung über Lohnuntergrenze für die Zeitarbeitsbranche
19.4.2017
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat den Termin (Mittwoch, 3. Mai 2017), an dem der Tarifausschuss den Vorschlag auf Festsetzung einer Lohnuntergrenze sowie den Entwurf der 3. Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung öffentlich behandelt, im Bundesanzeiger am 19. April 2017 bekanntgegeben.