Branchenzuschlags-Tarifvertrag (Metall- und Elektroindustrie) für die Zeitarbeitsbranche neu verhandelt


16.5.2017

Die Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ) hat sich mit der IG Metall auf die Fortführung des Branchenzuschlags-Tarifvertrages (für Überlassungen in die Metall- und Elektroindustrie) mit im Wesentlichen folgenden Änderungen verständigt:

  • Einführung einer weiteren Zuschlagsstufe (ab 1. April 2017):
    Die 6. Stufe soll für die Zeit nach dem 15. vollendeten Monat (des Einsatzes bei einem Kunden) gelten und 65 % des tariflichen Grundentgelts betragen. Der Anspruch auf Vergütung nach der 6. Stufe soll frühestens ab 1. Januar 2018 entstehen (Übergangsregelung).
  • Änderung der Zuschlags-Begrenzung („Deckelungsregelung“, ab 1. Januar 2018).
  • Anpassung der Unterbrechungsregelung an das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (ab 1. April 2017).
  • Anpassung des Entleiherbegriffes an das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (für Einsatzzeiten ab 1. April 2017).

Dieser Branchenzuschlags-Tarifvertrag soll rückwirkend zum 1. April 2017* in Kraft treten und mit einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende, erstmals zum 31. Dezember 2020, kündbar sein.

* Einsatzzeiten vor dem 1. April 2017 sollen für die Berechnung der Einsatzdauer mitzählen.

Die Erklärungsfrist für die Änderungen dieses Branchenzuschlags-Tarifvertrages soll bis zum 31. Mai 2017 laufen.

(Quelle: Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister – BAP und Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen – iGZ)

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