Neu verhandelter Branchenzuschlags-Tarifvertrag (Chemie) für die Zeitarbeitsbranche in Kraft


27.6.2017

Die Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ) hat sich mit der IG Bergbau, Chemie, Energie auf die Fortführung des Branchenzuschlags-Tarifvertrages (für Überlassungen in die chemische Industrie) mit im Wesentlichen folgenden Änderungen verständigt:

  • Einführung einer weiteren Zuschlagsstufe für die Entgeltgruppen EG 1 bis EG 5 (ab 1. April 2017): Die 6. Stufe soll für die Zeit nach dem 15. vollendeten Monat (des Einsatzes bei einem Kunden) gelten.
  • Einführung einer sechsstufigen Zuschlagsregelung für die Entgeltgruppen EG 6 bis EG 9. Für das Jahr 2017 gibt es eine Übergangsregelung.
  • Der Anspruch auf Vergütung nach der 6. Stufe soll bei allen Entgeltgruppen frühestens ab 1. Juli 2018 entstehen (Übergangsregelung).
  • Erweiterung des Anwendungsbereichs.
  • Änderung der Zuschlags-Begrenzung („Deckelungsregelung“, ab 1. Juli 2018).
  • Anpassung der Unterbrechungsregelung an das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (ab 1. April 2017).
  • Anpassung des Entleiherbegriffes an das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (für Einsatzzeiten ab 1. April 2017).

Dieser Branchenzuschlags-Tarifvertrag tritt rückwirkend zum 1. April 2017* in Kraft und ist mit einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende, erstmals zum 31. Dezember 2020, kündbar.

* Einsatzzeiten vor dem 1. April 2017 zählen für die Berechnung der Einsatzdauer mit. Ausnahme: Für die Entgeltgruppen EG 6 bis EG 9 sowie Überlassungen, die erstmals vom TV-BZ Chemie erfasst werden, beginnen die Einsatzzeiten ab 1. April 2017 neu zu laufen.

(Quelle: Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister – BAP und Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen – iGZ)

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