Eckpunkte der Bundesregierung für ein weiteres Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) beschlossen
30.8.2023
Die Bundesregierung hat am 30. August 2023 die von Bundesministerium der Justiz (BMJ) vorgelegten Eckpunkte für ein Bürokratieentlastungsgesetz beschlossen. Das Eckpunktepapier sieht unter anderem in folgenden Bereichen Neuerungen vor:
• Informationspflichten
• Aufbewahrungsfristen
• Meldepflichten
• Schriftformerfordernisse
• Schwellenwerte zur Bestimmung der Größenklassen von Unternehmen
• Digitalisierung des Rechtsverkehrs
• Arbeitsrecht (Nachweisgesetz, Arbeitsschutz)
• Lebensmittelrecht
• Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
• Passwesen
• Küstenschifffahrt und Seesicherheit
• Schieneninfrastruktur